Ort der Trauer

Die Trauer um einen geliebten Menschen oder einen guten Freund findet im Herzen und in der Seele statt. Doch das Andenken braucht auch einen festen Platz auf Erden. Schon seit alters her haben Menschen ihre Angehörigen begraben, die Gräber geschmückt und regelmäßig besucht. Das Grab ist ein wichtiger Ort für die Trauer. Hier ist der Platz für stille Zwiegespräche und für kleine Dienste, wie zum Beispiel eine regelmäßige Bepflanzung und Pflege. Für viele Menschen ist der manchmal täglich beschrittene Weg zum Grab festen Bestandteil des Lebens.

Grabzeichen

Traditionell kennzeichnet das Grabzeichen die Stelle, an der ein Mensch bestattet wurde. Heute steht eine breite Palette an Grabsteinen und Kreuzen zur Auswahl. Das Grabzeichen ist im wahrsten Sinne des Wortes Denkmal. Nur Name und Lebensdaten als Inschrift sind für die Gestaltung des Grabzeichens zu wenig. Sie sollte Spiegel der Person sein, die hier beerdigt ist. Noch vor hundert Jahren war es durchaus üblich, Bilder der Verstorbenen auf dem Grabzeichen anzubringen. Auf diesen alten Steinen finden sich oft auch Symbole, die auf den Beruf des Verstorbenen hinweisen. Der Äskulapstab steht für den Arzt, Zirkel und Maßband weisen auf Bauleute, Ingenieure oder Architekten hin. Industriell gefertigten Steinen aus heutiger Zeit fehlen oft diese persönlichen Bezüge.

Grabschmuck

In unserem Kulturkreis spielt der Grabschmuck, zum Beispiel durch Pflanzschalen oder floristisch gestaltete Werkstücke nicht nur zu den Gedenktagen eine bedeutende Rolle. Wird hierdurch doch die innige Verbundenheit der Hinterbliebenen zu den verstorbenen Angehörigen oder Freunden ausgedrückt. Im Laufe der Jahrzehnte sind von Gärtnern und Floristen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt worden, die dem Verlangen anspruchsvoller Verbraucher nach individueller Grabgestaltung und Grabschmuck in hohem Umfang gerecht werden. Hierbei spielt vor allem die Symbolsprache der Pflanzen eine herausragende Rolle.

Symbolik

Blumen und Pflanzen sind in der Lage, in ganz besonderer Weise Trauer zum Ausdruck zu bringen, Trost zu spenden und den Lebenden Hoffnung zu geben.

Auf der Grabstätte bieten sich sowohl über die Pflanzenauswahl als auch über die generelle Pflanzform die Möglichkeit, durch Symbole an die Verstorbenen zu erinnern und Gefühle auszudrücken.

Gedenktage

Natürlich stehen die offiziellen Totengedenktage wie Allerheiligen oder Totensonntag ganz oben im Bewusstsein der Menschen, wenn es um die besondere Würdigung der Verstorbenen geht. Als Ausprägung des zunehmenden Wunsches der Menschen nach individueller Lebensweise wird auch das Verlangen nach individuellem Grabschmuck immer stärker. Im Vordergrund steht hier das Gedenken an den Tagen, die in der Beziehung zum Verstorbenen eine besondere Bedeutung erlangt haben. Zu diesen individuellen Anlässen möchte man dem Verstorbenen mit kleinen blumigen Gesten gedenken - z.B. mit einem Strauß, einem Kranz oder einem Gesteck.

Friedhofssatzung

Rechtsfragen rund um den Friedhof sind eine besondere Angelegenheit. Denn oft geht es nicht nur um Recht und Gerechtigkeit, sondern auch um Würde, um das Recht der Toten auf Ruhe und um die Trauer der Angehörigen. Das deutsche Friedhofs- und Bestattungsrecht ist Ländersache.Jede Gemeinde muss für jeden ihrer Einwohner einen Platz auf dem Friedhof in Form eines Reihengrabes vorhalten. Ein Anspruch auf ein Wahlgrab lässt sich davon jedoch nicht ableiten.

Wie bei jedem öffentlichen Ort braucht auch der Friedhof eine verbindliche Regelung für die Rechte und Pflichten seiner Benutzer. Diese rechtlichen Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger und den Friedhofsbenutzern sind in der Friedhofssatzung geregelt. Die Friedhofssatzung ist in etwa vergleichbar mit einem Mietvertrag in Verbindung mit einer Hausordnung und stellt für alle verbindliches, objektives Recht dar.

Die Friedhofssatzung regelt dabei folgende Punkte: die Ordnung auf dem Friedhof; Bestattungsvorschriften; Rechtsverhältnisse an Grabstätten; Gestaltung der Grabstätten; Grabmale und bauliche Anlagen auf Gräbern; das Herrichten und Pflegen der Grabstätten; die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, wie z.B. die Leichenhalle, Feier- oder Aussegnungshalle.