Heute schon an morgen denken

Mit der Bestattungsvorsorge regeln Sie, dass Ihre Wünsche bei der späteren Beisetzung umgesetzt werden. Um sicherzustellen, dass die Erfüllung Ihrer Wünsche später nicht am dann vielleicht fehlenden Vermögen scheitert, ist es sinnvoll, auch die Finanzierung sämtlicher mit der Bestattung anfallenden Kosten frühzeitig zu regeln.

In der Praxis sieht das so aus, dass wir Ihnen einen Kostenvoranschlag auf der Basis Ihrer Wünsche erstellen und anschließend mit Ihnen gemeinsam den optimalen Finanzierungsweg bestimmen. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

Sterbegeldversicherung

Über monatliche oder jährliche Beiträge sind alle Bestattungs- und Grabpflegekosten zuverlässig abgesichert und Sie haben eine überschaubare finanzielle Belastung. Die Sterbegeldversicherung sollte uns unwiderruflich nur für den Todesfall abgetreten werden, damit die Zweckgebundenheit gewährleistet ist. So genießt das Kapital wie auf dem Treuhandkonto auch besonderen Schutz vor dem eventuellen Zugriff durch das Sozialamt.

Treuhandkonto

Hier wird der berechnete Gesamtbetrag auf ein verzinstes Treuhandkonto eingezahlt, wo er bis zur vorgesehenen Nutzung sicher angelegt ist. Ein Zugriff ist generell nur zweckgebunden möglich. So hat auch das Sozialamt hier im Pflegefall keinerlei Handhabe, sofern der Vorsorgeaufwand einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.

Die genauen Details erläutern wir Ihnen am besten im persönlichen Gespräch.